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   VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83   

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https://dejure.org/1987,2733
VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83 (https://dejure.org/1987,2733)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.1987 - 3 N 5/83 (https://dejure.org/1987,2733)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 1987 - 3 N 5/83 (https://dejure.org/1987,2733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauplanungsrecht: Festsetzung von Sattel- anstelle von Flachdächern im Wege einer Gestaltungssatzung

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    Diese Gestaltungssatzung vom Juni 1982 ist inzwischen wirksam außer Kraft getreten, weshalb der Antragsteller insoweit nur noch die Feststellung beantragen kann, daß sie ungültig war (vgl. BVerwG B. v. 02.09.1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12).

    Solche Ansprüche wären nach Ansicht des Senats, der vorstehend dargelegt hat, weshalb er von einer entschädigungslos entziehbaren Position des Antragstellers ausgeht, offensichtlich aussichtslos (vgl. dazu BVerwG, B. v. 02.09.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    Das Bundesverwaltungsgericht (B. v. 09.11.1979 - IV N 1.78 - IV N 2.79 bis 4.79 - BRS 35 Nr. 24= BVerwGE 59, 87) stellt darüber hinaus im Zusammenhang mit Bebauungsplänen hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob ein Antragsteller verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte.

    in der Regel lediglich eine Chance, die grundsätzlich keinen bauplanungsrechtlichen Schutz genieße, weshalb die Beeinträchtigung der Aussicht durch eine entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erwartende Bebauung im Regelfall einen Nachteil wegen der allgemeinen Schutzunwürdigkeit dieses privaten Belangs (vgl. BVerwG, B. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.- 4.79 - BVerwGE 59, 87, 102/103) nicht zu begründen vermöge, erscheint.

  • VGH Hessen, 30.06.1987 - III OE 168/82
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    Ebensowenig müssen die planerischen Überlegungen einer Gemeinde, die für den Erlaß einer Gestaltungssatzung maßgebend gewesen sind, ausdrücklich in der Satzung oder den Satzungsunterlagen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. Hess. VGH, U. v. 30.06.1987 - III OE 168/82 - im Anschluß an OVG Lüneburg, U. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 - BauR 1982, 368).

    Die auch beim Erlaß einer solchen Satzung zu beachtenden Grundsätze des Abwägungsgebots (vgl. Hess. VGH, U. v. 30.06.1987 - III OE 168/82 -) sind nicht verletzt.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob das rückwirkende Inkrafttreten zum 12.06.1982 wirksam geworden ist oder weil selbst im Falle der Unwirksamkeit der Rückwirkung im Hinblick auf den objektiven Sinn der Satzungsregelung (vgl. entsprechend für Gesetze BVerfGE 8, 274, 301) hier davon auszugehen ist, daß die am 17.10.1983 öffentlich bekanntgemachte Gestaltungssatzung jedenfalls von diesem Zeitpunkt an gelten und die frühere Satzung erst.
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    und der Normgeber bei formellen Bedenken nicht gehindert ist, (vermeintliche) formelle Fehler zu berichtigen und eine Norm rückwirkend durch eine gültige Norm gleichen Inhalts zu ersetzen (vgl.. BVerfG, B. v. 15.11.1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - BVerfGE 22, 330.348; BVerwG, B. v. 18.08.1982 - 4 N 1.81- DÖV 1983, 636).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    und der Normgeber bei formellen Bedenken nicht gehindert ist, (vermeintliche) formelle Fehler zu berichtigen und eine Norm rückwirkend durch eine gültige Norm gleichen Inhalts zu ersetzen (vgl.. BVerfG, B. v. 15.11.1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - BVerfGE 22, 330.348; BVerwG, B. v. 18.08.1982 - 4 N 1.81- DÖV 1983, 636).
  • VGH Hessen, 24.07.1986 - 4 TG 747/86
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    Die zum Hauptantrag Nr. 1 hilfsweise gegebene Erledigungserklärung kann ebenfalls keinen Erfolg haben, weil nach Ansicht des Senats eine Erledigungserklärung nicht hilfsweise zu einem Sachantrag abgegeben werden kann (vgl. Hess. VGH, B. v. 24.07.1986 - 4 TG 747/86 - ESVGH 37, 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981 - 5 S 527/80

    Normenkontrolle; Nachteil; Bebauungsplan; ungehinderte Aussicht; privater Belang

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    Soweit der VGH Baden-Württemberg in einem Beschluß vom 14.05.1981 - 5 S 527/80 - BRS 38 Nr. 49 meint, eine bestehende ungehinderte Aussicht sei.
  • VGH Hessen, 29.04.1977 - IV TG 26/77
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    Dasselbe gilt für die Festsetzungen des Bebauungsplans selbst, die zwar die Geschoßzahl auf 1 und die Dachform auf Flachdach beschränken, jedoch nichts Über die für den möglichen Schutz einer Aussicht besonders bedeutungsvolle Gebäudehöhe beinhalten (vgl. dazu Hess. VGH, B. vom 19.02.1977 - IV TG 26/77 - BRS 32 Nr. 166).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.02.1982 - 1 A 231/80
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83
    Ebensowenig müssen die planerischen Überlegungen einer Gemeinde, die für den Erlaß einer Gestaltungssatzung maßgebend gewesen sind, ausdrücklich in der Satzung oder den Satzungsunterlagen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. Hess. VGH, U. v. 30.06.1987 - III OE 168/82 - im Anschluß an OVG Lüneburg, U. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 - BauR 1982, 368).
  • VGH Hessen, 13.03.1987 - III N 25/82
  • VGH Hessen, 02.11.1984 - IV OE 31/82
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 3 N 696/85

    Bebauungsplan; zur Verletzung des Entwicklungsgebots und Abwägungsmängel

    Darunter fallen subjektiv-öffentliche Rechte, auch Nachbarrechte, aber auch die privaten Belange des Bürgers, die bei einer Abwägung zu beachten waren (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 26.06.1973 - IV N 1/72 - BRS 27 Nr. 172; Beschluß vom 24.09.1987 - 3 N 5/83 - BauR 1988, 312).
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